1 SGB VIII gibt einen Anspruch auf Beratung, was den Schluss nahe legen könnte, dass es sich hier um eine Unterstützungsleistung ähnlich den Beratungsansprüchen aus den §§ 17, 18 oder 28 SGB VIII handeln könnte. § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kin-dern und Jugendlichen § 8b Absatz 2 SGB VIII „Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zu- jawahar navodaya vidyalaya, kadapa district : jawahar navodaya vidyalaya, kadapa district : time table for the year 2019-20 w.e.f. B. 8b SGB VIII und 4 KKG . Erfasst wird danach auch der Beratungsanspruch gemäß § 8b Abs. Damit verbunden ist, dass eine ausreichende Anzahl insoweit erfahrener Fachkräfte vorgehalten und deren Qualifizierung bzw. §§8a, 8b SGB VIII … Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 10) Vorbemerkung zum 1. 1 SGB VIII weder eine Befugnis zur Datenübermittlung an die insoweit erfahrene Fachkraft, noch die Pflicht zur Pseudonymisierung der Daten. In der Literatur wird z. T 1) die Ansicht vertreten, dass die Beratung aufgrund der Interessenkollision zwischen Fachberatung und eigenem Schutzauftrag sowie zur Gewährleistung der Anonymität der betroffenen Familien nicht durch Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) erfolgen soll. Beide Vorschriften statuieren einen Beratungsanspruch für den genannten Personenkreis. Kapitel § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe § 2 Aufgaben der Jugendhilfe § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe Beratung gemäß § 8b Abs. 2 GG). Seminargebühren Die Seminargebühren für alle drei Seminarblöcke eines Kurses betragen insg. Fortbildungsangebote zum Schutzauftrag nach §§ 8a, 8b Abs. Auf § 8a SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) Schutz von Sozialdaten § 62 (Datenerhebung) § 65 (Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe) § 8a Abs. 4365 . 1 SGB VIII sollen jedoch Personen beraten werden, die Wahrnehmungen hinsichtlich einer möglichen Kindeswohlgefährdung überprüft und fachlich hinterfragt haben wollen. Auf § 8a SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) Schutz von Sozialdaten § 62 (Datenerhebung) § 65 (Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. § 8a Abs. Pädagogisches Personal – KITA-Berufeliste, Heimerziehung / sonstige Betreute Wohnform, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern, Religiöse / weltanschauliche Gruppierungen, Empfehlungen zur Beteiligung von Instituten, Empfehlung zur Funktion der Planungsfachkraft. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf … Entscheidung zu § 8b SGB VIII in unserer Datenbank: KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16; Was ist das? 1. Im Hinblick auf die fachliche und organisatorische Notwendigkeit einer engen Anbindung der Beratung gem. Mit Curriculum-Update Erweiterungen zum Themenkomplex. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und … Die Tagungspauschale umfasst die Gesamtkosten für Verpflegung über alle drei Seminarblöcke. 6 GG her, wonach Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern sind und es demzufolge eine wesentliche Aufgabe der Jugendhilfe ist, die Eltern bei der Erziehungsaufgabe zu unterstützen und folglich auch Leistungen der Jugendhilfe anzubieten. 1 SGB VIII. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Fortbildungstagen, die Bearbeitung einer eigenständigen Praxisarbeit sowie die aktive Teilnahme am Kolloquium. 1 SGB VIII findet sich im ersten Kapitel der allgemeinen Vorschriften wieder. Bitte bewerben Sie sich für Fulda oder Liste 2021 Sollten Sie sich für diesen Kurs interessieren, bitten wir um Flexib Juni 1990, BGBl. Rz. 2 S. 2 Hs. 1 SGB VIII. 1 SGB VIII eröffnet auch Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, einen solchen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung hat er sicherzustellen, dass das Beratungsangebot bedarfsgerecht und rechtzeitig zur Verfügung steht (§ 79 Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 4 SGB VIII sieht für in der Jugendhilfe tätige Personen, die gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft vor. 3 SGB VIII ausschließlich von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wahrgenommen. § 8b Abs. 8b SGB VIII und § 4 KKG). 2 KKG vorzubereiten. Berlineinheitlicher Risikoeinschätzung bei Verdacht einer Gefährdung des Wohl eines Kindes oder Jugendlichen (Ersteinschätzung gem. v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. Gesetzestext und Gesetzesbegründung stehen hier im Widerspruch. SGB VIII zur Förderung von Vorhaben der Jugendhilfe Zuwendungen nach Maßgabe des Haushalts ge-währen, insbesondere für Vorhaben der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschut-zes und zur Förderung der Erziehung in der Familie. Zusätzlich sollten an der Fachberatung nach § 8b Abs. B. durch die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) erfolgen. Traumata durch Vernachlässigung und Misshandlung und deren Auswirkungen und Folgen für die frühkindliche Bindung Insbesondere Personen, die keine fachspezifische Ausbildung haben, aber beruflich mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, werden sich zuerst an das Jugendamt wenden, weshalb vor allem für diese Gruppe Fachberatungsmöglichkeiten im Jugendamt vorgehalten werden sollten. Die Befugnis zur Datenübermittlung ergibt sich aus den jeweiligen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen. 1 SGB VIII einer anderen Systematik unterliegen als die Zuständigkeitsregelungen für den amtsinternen Einsatz der ASD-Fachkräfte. 1 SGB VIII ist durch die insoweit erfahrene Fachkraft umfassend schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. 2 GG und damit dem hoheitlichen Aufgabenbereich zuzuordnen sind. In § 67 Abs. Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft (gemäß der §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG) Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft Status. Näheres hierzu regelt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zeitnah in einem AMS. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 10) Vorbemerkung zum 1. Unter welchen Voraussetzungen eine derartige Fachberatung in Anspruch genommen werden sollte, kann dem unten bereitgestellten Flyer entnommen werden. Die insoweit erfahrene Fachkraft sollte die Ratsuchenden zu Beginn des Gesprächs auf die Möglichkeit einer anonymisierten bzw. ISA et al. 5 G v. 9.10.2020 I 2075, § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe, § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige, § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung, § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie, § 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge, § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise, § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher, § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen, § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern, § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft, § 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, § 58a Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister, § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe, § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung, § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter, § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts, § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss, § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit, § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder, § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben, § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten, Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung, § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts, § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen, § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung, § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium, § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige, § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel, § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden, Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben, § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung, § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a, § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen, § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung, Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt, § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege, § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung, § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise, Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen. jede Ratsuchende beraten werden. Hinzu kommt die Tagungspauschale von 210 Euro. Es ist zu empfehlen, dass das Jugendamt einen Pool an Kinderschutzfachkräften bildet (vgl. Es handelt sich somit funktional um Aufgaben, die dem staatlichen Wächteramt aus Art. § 8b Abs. §8b SGB VIII. Werden Nichtfachkräfte beraten, ist deren fachlicher Kenntnisstand zu berücksichtigen und die Beratung entsprechend zu gestalten. 3 Abs. Nach § 8b Abs. Damit kann sichergestellt werden, dass insgesamt ein qualitativ hochwertiges Netz an Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung steht. 1 SGB VIII sollte jeder bzw. Vereinbarung zum Schutz Gibt es wegen einer Kindeswohlgefährdung eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt, werden die Personensorgeberechtigten darüber informiert. 3 Abs. Rechtsprechung zu § 8b SGB VIII. einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z. 3 SGB VIII-E) wird auf die oben erfolgten Aussagen verwiesen. Empfehlung zum § 8b SGB VIII sehen vor, dass Fachberatungen zur Gefährdungseinschätzung durch Mitarbeiter/innen von Erziehungsberatungsstellen vorgenommen werden können, wenn sie vom Jugendamt dazu benannt worden sind. Kompetenz zur kollegialen Beratung; nach Möglichkeit supervisorische oder coaching-Kompetenzen. Mein Vortrag konzentriert sich auf den § … Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz (seit dem 1. Unabhängig von einem Anspruch auf Beratung aus § 8b Abs. Diese Beratungsansprüche richten sich jedoch an Mütter, Väter und Personensorgeberechtigte und sind damit klassische Unterstützungsleistungen für die Eltern. Bewerber*innenanzahl überschritten. § 8b Abs. 63 mit Hinweis auf Meysen, in: Frankfurter Komm., SGB VIII, § 8b Rz. Dies entspricht der Wahrnehmung von Aufgaben des Wächteramtes und damit einer hoheitlichen Aufgabenstellung. Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft (gemäß der §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG) Veranstaltungsbeschreibung. 3, 76 Abs. Ändert sich während des Gesprächs und/oder Besuchs der Zweck und geht bspw über in ein Beratungsgespräch nach § 16 SGB VIII oder die Prüfung eines Leistungsanspruchs nach § 27 SGB VIII, ist dies ebenfalls transparent zu machen und das entsprechende Einverständnis einzuholen (Meysen/Eschelbach 2012, Kap. B. Belastbarkeit, professionelle Distanz Urteilsfähigkeit). Wenn Sie sich als Fachkraft Sorgen um ein Kind und seine Familie machen haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft (§ 8a bzw. Die Diakonie Deutschland hat diese Neuregelungen zum Anlass genommen, eine Neuaufl age der ersten Arbeitshilfe zu erstellen. 2010, S.15f). Bei der Beratung gem. − Fachliche Beratung (§ 4 KKG, § 8b SGB VIII) ..... 21 − Erweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII, §§ 43 und 44 SGB VIII) ..... 26 4. § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz . Allerdings legt die Gesetzesbegründung zu § 4 Abs. 4, 8b Abs. 4 S. 2, 8b Abs. 1 SGB VIII und §4 Abs. Er ist im Aufgabenkatalog der Jugendhilfe unter § 2 SGB VIII nicht aufgeführt und damit weder den Leistungen der Jugendhilfe (Abs. Bitte bewerben Sie sich für Fulda oder Liste 2021 Sollten Sie sich für diesen Kurs interessieren, bitten wir um Flexib Welchem dieser Wirkungskreise ist nun die Aufgabe nach § 8b Abs. Stand: Neugefasst durch Bek. § 72a SGB VIII: Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen: Es ist mit den geeigneten Mitteln sicherzustellen, dass keine Personen, ob haupt- … 1 SGB VIII, noch § 76 Abs. N 12 (Online-Nachtragskommentierung); Meysen in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 7. 6 Abs. § 8b Abs. Inhaltliche Schwerpunkte: Rahmenbedingungen Bundeskinderschutzgesetz § 8a SGB VIII: • sachl. Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft § 8a Absatz 4 SGB VIII sieht für in der Jugendhilfe tätige Personen, die gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft vor. So Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 8b Rn. Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi), Leitfaden zur Durchführung Interner Fortbildungen, Grundsätze zur Supervision in Jugendämtern, Bayerische Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder. Transformers: Basics, Maintenance, and Diagnostics vii Contents (continued) Page 4. § 76 Abs. € 830,00 Euro. „Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.“, Sowohl aus § 8b Abs. Die Beratung nach § 8b Abs. persönliche Eignung (z. Auflage 2013, § 8b Rn. II. erfahrene Fachkraft in § 8b SGB VIII und damit auch der Ein-satz der insoweit erfahrenen Fachkraft wird weit über ihren ursprünglichen Einsatzrahmen hinaus ausgedehnt. gesetzbuches (SGB VIII), das auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt wird (KJHG). 1 SGB VIII ist durch die insoweit erfahrene Fachkraft umfassend schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. 2 KKG. Qualifizierung durch nachgewiesene Fortbildung. Die Beratung nach § 8b Abs. 6 Abs. 1 SGB VIII. Es wird empfohlen, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine entsprechende Beratung der Be-troffenen erfolgt. §§ 8a, 8b SGB VIII sowie § 4 KKG Informationen zur fachlichen Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für Erzieher/innen, Lehrkräfte, Ärzte/Ärztínnen, Therapeuten und andere Ratsuchende. Stand: Neugefasst durch Bek. Praxiserfahrung im Umgang mit traumatisierten Kindern und Problemfamilien, Fähigkeit zur Kooperation mit den Fachkräften öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe sowie mit weiteren Einrichtungen, z. Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft Fulda nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG. 3 SGB VIII) beschrieben werden. Mögliche Interessenkollisionen sind ernst zu nehmen und bedürfen einer amtsinternen Regelung, die diese verhindert. §§ 3 Abs. 1. Damit soll der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen ihres Wohles bezweckt werden. 8a SGB X wird die Pseudonymisierung von Daten wie folgt definiert: „Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.“ Dies kann z. Beratung der Kinderschutzfachkraft gemäß §8b Abs. Schutzauftrag nach §8a SGB VIII Sollten bei einem Kind Anzeichen beobachtet werden, die auf eine Kindswohlgefährdung hinweisen, so beraten sich die pädagogischen Fachkräfte frühzeitig miteinander. 1 SGB VIII). 9; Meysen/Eschelbach, BKiSchG, 2012, S. 123 Rn. § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. pseudonymisierten Fallschilderung hinweisen. Nach einer Einführung beschreibt das zweites Kapitel die Rechtsgrundlagen und die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Beratung nach § 8a und § 8b SGB VIII. Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft Fulda nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG. Eine wertvolle Hilfestellung beim Umgang mit Kindeswohlgefährdung bietet zudem der Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. § 8a SGB VIII und der Datenschutz Das Jugendamt hat die Aufgabe, zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche sich frei und ohne jegliche Art von Gewalt entwickeln können und das Kindeswohl durch entsprechende Maßnahmen vor Gefahren schützen soll. Hierfür stehen Ihnen insoweit erfahrene Fachkräfte gem. Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier: Mit Link Abkürzungen ausschreiben Kürzere Variante (ohne Halbsatz) Was ist dejure.org? Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe. weitere zu veranlassende Maßnahmen, Absprachen mit der beratenen Person etc. Die Grundlagenkurse richten sich insbesondere an Neu- oder Wiedereinsteiger im Kinderschutz. B. Sozialpädagogik, Psychologie, Medizin). 1 SGB VIII sehen jedoch eine Delegierbarkeit vor.