Mai 1994, BGBl. ST/SGB/2002/1 ) Conformément aux articles 12.2, 12.3 et 12.4 du Statut du personnel et à l’alinéa a) de la disposition 112.2 du Règlement du personnel, le Secrétaire général promulgue les modifications qui ont été apportées aux dispositions de la série 100 du Règlement du personnel publié dans la circulaire ST/SGB/2002/1. Nach § 45 SGB XI können ambulante Dienste neben Beratungsgesprächen nach § 37 SGB XI im häuslichen Umfeld auch Kurse für pflegende Angehörige und individuelle häusliche Schulungen durchführen und mit den Pflegekassen abrechnen. 3 Entscheidungen zu § 45f SGB XI in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R. Soziale … Termine nach Vereinbarung. Sgb Xi search in description No one website found Sgb Xi search in keyword. dza.de. Forgot account? 4 SGB XI 1.1 Betreuungsangebote Anbieter nach § 4 Abs. isa-platform.eu. Der Anspruch ergibt sich aus § 45 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Aug 2020 Ganztägig. TEL:+86-816-3646575 FAX: +86-816-3639422 pin. Pflegedienste, die der Rahmenvereinbarung nach § 45 SGB XI beigetreten sind. Vereinbarung nach § 45 SGB XI für Pflegekurse zur Nachbarschaftshilfe -8- § 13 Nachweispflicht Die Steigerung der Vergütung durch die Pflegekassen ist daran gebunden, dass diese vollständig an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Not Now. Preis: 279,36 Euro (umsatzsteuerbefreit) Aktuelles zur Weiterbildung Diese Weiterbildung findet als Live-Online-Kurs statt. atthemeadow.com. November 2015 zur Teilnahme an einer Pflegeschulung nach § 45 SGB XI ein. 548 €. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. 3 G v. 23.10.2020 I 2220 § 45b SGB XI Entlastungsbetrag (1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Pflegekurse nach § 45 SGB XI. SGB XI ÄndG). Insgesamt belaufen sich die Kosten auf ca. Damit Angehörige und auch ehrenamtlich Pflegende die Herausforderungen der Pflegesituation gut handhaben und bewältigen können, bedarf es Begleitung und fachlicher Unterstützung, z.B. Auf § 45 SGB XI verweisen folgende Vorschriften: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Allgemeine Vorschriften § 7b (Beratungsgutscheine) Leistungen der Pflegeversicherung Übersicht über die Leistungen § 28 (Leistungsarten, Grundsätze) § 28a (Leistungen bei Pflegegrad 1) Befristete Modellvorhaben achtsam e.V. Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Consulting Agency . 1996-06-14 (DEU-1996-L-44548) First Act to amend the Eleventh Book of the Social Code and other Acts. (2) Die Pflegekasse kann die Kurse entweder selbst oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen durchführen oder geeignete andere Einrichtungen mit der Durchführung beauftragen. Dieses Angebot soll zusätzliche Pflegeberater generieren und auf diese Weise dafür sorgen, dass der Mangel an professionellen Pflegeberatern ausgeglichen wird und sich Angehörige … 45B can be supplied as steel plate/ sheet, round steel bar, steel tube/pipe, steel stripe, steel billet, steel ingot, steel wire rods. Nach $ 45 des SGB XI können sich Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, stationären Altenpflegeeinrichtungen oder Pflegestützpunkten zum anerkannten Pflegeberater nach § 45 weiterbilden lassen. 1998-05-29 (DEU-1998-L-50037) Second Act to amend the Eleventh Book of the Social Code (SGB XI) and other Acts. Wir beraten Sie gerne und kostenlos. Umwandlungsanspruch (§ 45 a SGB XI) 40 % der Ihnen nach § 36 SGB XI zustehenden Sachleistung kann auch als niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch genommen werden, und zwar zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Ansprüchen in Höhe von 125 EUR monatlich. Insurance (SGB XI Soziale Pflegeversicherung, § 45). Abweichend von den Sätzen 1 und 2 darf der Entlastungsbetrag hinsichtlich der Leistungen nach § 64i oder § 66 des Zwölften Buches bei der Hilfe zur Pflege Berücksichtigung finden, soweit nach diesen Vorschriften Leistungen zu gewähren sind, deren Inhalte den Leistungen nach Absatz 1 Satz 3 entsprechen. 1996-08-07 (DEU-1996-L-44881) Social Code - Book VII - Employment Accident Insurance. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Datum/Zeit Datum: 17. Basisqualifizierung nach § 45a-d SGB XI (40 Std.) Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. (3) Über die einheitliche Durchführung sowie über die inhaltliche Ausgestaltung der Kurse können die Landesverbände der Pflegekassen Rahmenvereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen schließen, die die Pflegekurse durchführen. Recently reviewed sites: e-collect.jp. November 2015 zur Teilnahme an einer Pflegeschulung nach § 45 SGB XI ein. or. Dieses Angebot soll zusätzliche Pflegeberater generieren und auf diese Weise dafür sorgen, dass der Mangel an professionellen Pflegeberatern ausgeglichen wird und sich Angehörige … Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Hide Map. Related Pages. Straße, Hausnummer RV-Nummer Postleitzahl / Wohnort KV-Nummer Beantragt wird: die Feststellung, ob Anspruch auf den Grundbetrag oder den erhöhten Betrag besteht (Erstantrag). „Pflegeselbsthilfe": Die neuere Entwicklung im Lichte von 45d SGB XI; 6. Log In. Bisher haben 6 Teilnehmer den Kurs bewertet. Moorkampsweg 27, 25462 Rellingen, Deutschland. Welche Leistungen kann ich wahrnehmen? Geförderte Weiterbildung. (1) Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Danach können Angehörige und andere ehrenamtlich Tätige auf Kosten der Pflegeversicherungen Schulungskurse absolvieren, die Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. WDS.care führt bundesweit und kostenfrei Pflegeschulungen und Pflegekurse nach § 45 SGB XI durch, unabhängig von der Pflegekasse. 3 und 45b SGB XI zur Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen. Stand: Zuletzt geändert durch Art. Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung. Unser Angebot ist ein solches von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. lädt am Freitag, 13. Sie können von zu Hause oder Ihrem Arbeitsplatz aus teilnehmen. Jetzt werde ich mal telefonisch den Rauch rein lassen, so geht’s einfach nicht. Moorkampsweg 27, 25462 Rellingen, Deutschland. Arbeitsbuch für die zusätzliche Betreuungskraft : Qualifizierung der Demenz-, Alltags- und Seniorenbegleitung gemäß 87b und 45b SGB XI.. [Friedhelm Henke] -- Dieses Arbeitsbuch ist abgestimmt auf die aktuellen Richtlinien der 87b Abs. Antrag auf Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI Bitte auf der letzten Seite unterschreiben! § 114a Absatz 3a gilt entsprechend. Das Thema Terminplanung ist für den ASB ein Fremdwort, ist ja nicht das erste Mal heute. Aufbaukurs Pflegeberater - Pflegeberaterin nach § 45 SGB XI. 7 SGB XI Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für einen bundesweit einheitli-chen technischen Standard zur elektronischen Datenübermittlung nach § 7 Abs. Beratung in der Pflege (§ 45 SGB XI) Die Beratung von Angehörigen und Patienten nimmt in der pflegerischen Versorgung in den letzten zehn Jahren insbesondere durch die Pflegeversicherung aber auch in den pflegerischen Handlungsleitfäden der Expertenstandards einen hohen Stellenwert ein. 1 Nr. Dem Angebot liegen die Bestimmungen des § 45 Abs. Nach $ 45 des SGB XI können sich Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, stationären Altenpflegeeinrichtungen oder Pflegestützpunkten zum anerkannten Pflegeberater nach § 45 weiterbilden lassen. Mai 1994, BGBl. Die Pflegekassen tragen hierzu bei, indem sie Schulungen in der häuslichen Umgebung … Issue Date 2016-01-06 Haihong International Trade (HK) CO., Limited. See more of Kompass- Pflegeberatung gem. Diese Weiterbildung qualifiziert Sie, im Bereich der Rahmenverträge nach § 45 SGB XI Kurse für pflegende Angehörige und Individualberatung … Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Die Kostenerstattung in Höhe des Entlastungsbetrags nach Absatz 1 erhalten die Pflegebedürftigen von der zuständigen Pflegekasse oder dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen sowie im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von der Beihilfefestsetzungsstelle bei Beantragung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel gegen Vorlage entsprechender Belege über entstandene Eigenbelastungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der in Absatz 1 Satz 3 genannten Leistungen. Die Kernidee des Geschehens: Selbsthilfe als Teil der Hilfe-Mix-Philosophie9. UTC+02. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Leistung. Für Zwecke der statistischen Erfassung bei den Pflegekassen und den privaten Versicherungsunternehmen muss auf den Belegen eindeutig und deutlich erkennbar angegeben sein, im Zusammenhang mit welcher der in Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten Leistungen die Aufwendungen jeweils entstanden sind. Rahmenverträge mit ... BARMER (15) DAK (11) IKK classic (17) Techniker (TK) (9) AOK Bayern (4) Informationen zu den einzelnen Rahmenverträgen gemäß § 45 SGB XI sowie Hinweise zum Beitritt zu den einzelnen Rahmenverträgen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Gegenüberstellung! Unsere Leistungen orientieren sich an der individuellen Lebenssituation der betroffenen Menschen und haben zum Ziel den Verbleib in der eigenen Wohnung so lange wie es machbar ist zu … isa-platform.eu. Stainless Steel, Special Steel, Compressor Blading, Turbine Blading, Superalloy Supplier. Sozialgesetzbuch ... §45 sgb, §45 sgb xi, §62 sgb v, § 7a sgb xi, 125 sgb iii, § 24 sgb x, § 43 sgb ii . 1.2 Angebote zur Entlastung von Pflegenden Anbieter nach § 4 Abs. See more of Kompass- Pflegeberatung gem. Wirkungszusammenhänge der Selbsthilfe und ihrer Förderung; 7. Pflegekurse / individuelle Schulungen / Überleitungspflege gemäß § 45 SGB XI. yoursfood.com. Mai 1994, BGBl. Unsere examinierten Fachkräfte verfügen über das der individuellen Pflegesituation gerecht werdende spezifische Fachwissen, … Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Hide Map. https://chc-team.com/ ---- Qualifikation Pflegeberatung nach § 45 SGB XI Die komplette Podcast-Folge gibt es am 16.April 2018 hier zum direkt Hören. Veranstaltungsort Bildungszentrum Bethanien Aufderhöher Straße 169–175 42699 Solingen Kategorien. Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. … Gegenüberstellung der … Krankenversicherung e.V. This web page has not been reviewed yet. UTC+02. § 45/7a SGB XI on Facebook. Kompass - Schulung & Beratung im Gesundheitswesen GbR. Rahmenverträge mit ... BARMER (15) DAK (11) IKK classic (17) Techniker (TK) (9) AOK Bayern (4) Informationen zu den einzelnen Rahmenverträgen gemäß § 45 SGB XI sowie Hinweise zum Beitritt zu den einzelnen Rahmenverträgen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Gegenüberstellung! SGB XI Änderungsgesetz - 4. 3 G v. 23.10.2020 I 2220 § 45d SGB XI Förderung der Selbsthilfe, Verordnungsermächtigung. X-45 Boeing X-45A Role Unmanned Combat Air Vehicle: Manufacturer Boeing Integrated Defense Systems: First flight 22 May 2002 Primary user United States Air Force: Number built: 2 Variants Phantom Ray: The Boeing X-45 unmanned combat air vehicle is a concept demonstrator for a next generation of completely autonomous military aircraft, developed by Boeing's Phantom Works. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. § 63b Absatz 1 des Zwölften Buches findet auf den Entlastungsbetrag keine Anwendung. Create New Account. Dabei ist auch eine Schulung in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person vorgesehen. Daher bitten wir Sie folgende Ausführungen zu beachten. § 45 SGB IX Förderung der Selbsthilfe Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation, Früherkennung, Beratung, Behandlung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, sollen nach einheitlichen Grundsätzen gefördert werden. achtsam e.V. die Feststellung, ob Anspruch auf den erhöhten Betrag … (2) Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteht, sobald die in Absatz 1 Satz 1 genannten Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, ohne dass es einer vorherigen Antragstellung bedarf. pin. Leistungen entstehen, zu decken. Das Team besteht aus geschultem Fachpersonal. Es beginnt mit dem Basiskurs. durch einen Pflegeberater. Event ended about 1 year ago. 48 Stunden. Stand: Zuletzt geändert durch Art. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a. 4 PfluV können diese Angebotsform nicht anbieten. or. SGB XI von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeein-richtungen können auch nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Anbieter von Entlastungsangeboten, welche nach § 45c SGB XI gefördert oder förderfähig sind, zusätzliche Entlastungsleistungen erbringen. (3) Der Entlastungsbetrag nach Absatz 1 Satz 1 findet bei den Fürsorgeleistungen zur Pflege nach § 13 Absatz 3 Satz 1 keine Berücksichtigung. Niedrigschwellige Betreuungsdienste nach § 45 b SGB XI Niedrigschwellige Betreuungsdienste nach § 45 b SGB XI Für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung können bis zu 100 Euro (Grundbetrag) bzw. Pflegekurse / individuelle Schulungen / Überleitungspflege gemäß § 45 SGB XI. Pflegeberatung nach §45 SGB XI. Der Fernlehrgang "Pflegeberatung nach §45 SGB XI" beim Anbieter "FORUM Berufsbildung" dauert insgesamt 2 bis 4 Monate und wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. Stand: Zuletzt geändert durch Art. November 2015 sowie am Samstag, 14. electroslag, forged ring/ block,etc. Im Ambulant Betreuten Wohnen unterstützen wir Menschen dabei in jeder Lebenslage ein weitgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. I. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI 1. Näheres zur Ausgestaltung einer entsprechenden Begrenzung der Vergütung, die für die Erbringung von Leistungen nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verlangt werden darf, können die Landesregierungen in der Rechtsverordnung nach § 45a Absatz 3 bestimmen. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung. azienda-web.it. Title Pflegekurse für pflegende Angehörige (§45 SGB XI) Eine angehörigenorientierte Bestandsaufnahme. (4) Die für die Erbringung von Leistungen nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 bis 4 verlangte Vergütung darf die Preise für vergleichbare Sachleistungen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. 1 SGB XI zugrunde. § 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. § 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter, § 100 Nachweispflicht bei Familienversicherung, § 102 Angaben über Leistungsvoraussetzungen, § 103 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer, § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen, § 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, § 110 Regelungen für die private Pflegeversicherung, Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen, § 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten, § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege, § 113c Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen, § 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen, § 114b Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen, § 114c Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht, § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung, § 115a Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien, § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden, § 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung, § 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes, § 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege, § 123 Durchführung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen, Verordnungsermächtigung, § 124 Befristung, Widerruf und Begleitung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung; Beirat, § 125 Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge, § 127 Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen, § 128 Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens, § 129 Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen, § 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren, Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, § 140 Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade, § 141 Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, § 142 Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren, § 143 Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die technischen Berechnungsgrundlagen privater Pflegeversicherungsverträge, Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen, § 144 Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung, § 145 Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in häuslicher Pflege, § 146 Übergangs- und Überleitungsregelung zur Beratung nach § 37 Absatz 3, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie, § 147 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18, § 149 Einrichtungen zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und anderweitige vollstationäre pflegerische Versorgung, § 150 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige, § 150a Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie, Anlage 1 (zu § 15)Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul, Anlage 2 (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul, (1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. § 40 Absatz 1 SGB XI, Pflegekurse nach § 45 SGB XI, Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI Sehr geehrte Damen und Herren, sowohl Eingaben von versicherten Personen als auch Prüfungen zeigen weiterhin eine un­ einheitliche Verwaltungspraxis bei den folgenden Gesetzen. Log In. Mai 1994, BGBl. Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung. nach § 45c Abs. Deutscher Berufsverband für Pflegeberatung & Pflege. § 45/7a SGB XI. Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung. 3 G v. 23.10.2020 I 2220, § 5 Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation, § 7c Pflegestützpunkte, Verordnungsermächtigung, § 8a Gemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung, § 10 Berichtspflichten des Bundes und der Länder, § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, § 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen, § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument, § 17 Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen, § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten, § 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren, § 18c Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, § 21 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen, § 22 Befreiung von der Versicherungspflicht, § 23 Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungs­unternehmen, § 24 Versicherungspflicht der Abgeordneten, § 27 Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages, § 30 Dynamisierung, Verordnungsermächtigung, § 31 Vorrang der Rehabilitation vor Pflege, § 32 Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 35a Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches, § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung), § 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen, Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen, § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen, § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe, § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung, § 45c Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung, § 45d Förderung der Selbsthilfe, Verordnungsermächtigung, Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen, § 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen, § 47a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, § 48 Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse und sonstige Versicherte, § 50 Melde- und Auskunftspflichten bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung, § 51 Meldungen bei Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung, § 53a Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 53b Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte, Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, § 53c Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung, § 53d Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund, § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten, § 59 Beitragstragung bei anderen Mitgliedern, § 61 Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte, Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern, § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag, § 75 Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung, Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern, § 77 Häusliche Pflege durch Einzelpersonen, § 79 Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen, § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen, § 83 Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung, Vergütung der stationären Pflegeleistungen, § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts, Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen, § 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung, § 90 Gebührenordnung für ambulante Pflegeleistungen, § 94 Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen, § 95 Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen, § 96 Gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten, § 97 Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst, § 97a Qualitätssicherung durch Sachverständige, § 97b Personenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe.