Um final die passende Rechtsform zu wählen, sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen hinsichtlich der individuellen Bedürfnisse abzuwägen. Dann sollte jeder wissen, was das heißt: Haftung mit dem Privatvermögen. Gut zu wissen, dass ein Einzelunternehmen keine Gewerbesteuer bezahlen muss. Eine andere gängige Rechtsform, die auch Freiberufler verwenden können, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Da eine Einlage eines Mindestkapitals in diesem Fall nicht erforderlich ist, ist dies eine Möglichkeit für eine schnelle Unternehmensgründung - wenn mindestens zwei Unternehmensberater die Gründung einer Firma planen. Die GbR ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die gemeinsam unternehmerisch tätig sein möchten. Egal welche Rechtsform man für sein Unternehmen hat, ist IT Recht für Unternehmen immer eine gute Idee. Die GbR, auch Gesellschaft bürgerlichen Rechts genannt, ist eine Personengesellschaft. Voraussetzung für eine fruchtbare Zusammenarbeit der Gesellschafter in der GbR ist ein gegenseitiges Vertrauens- und Treueverhältnis. Sobald ein GbR-Unternehmen über 500.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaftet, wird sie vom Gesetz als Handelsgesellschaft gewertet und muss in eine offene Handelsgesellschaft (OHG) umgewandelt werden. Für Freiberufler ist eine OHG demnach nicht möglich, allerdings darf eine Offene Handelsgesellschaft im Gegensatz zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Firma haben. Der Unterschied von einer GbR zu den Kapitalgesellschaften liegt darin, dass man keinen Mindestkapital aufweisen muss und auch die Eintragung im Handelsregister nicht verpflichtend ist. Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende ist die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine geeignete Rechtsform. Im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, wird sie als deutsche Rechtsform geführt, für deren Gründung aber mindestens zwei Gesellschafter notwendig sind. Übrigens: Ist eine GbR sehr erfolgreich und überschreitet eine jährliche Umsatzgrenze von 250.000 Euro, dann wird sie automatisch in eine … Für die Entscheidung für eine Rechtsform spielen viele Faktoren eine wichtige Rolle: gesetzliche Vorgaben, steuerliche Aspekte, Gründungsaufwand, vor allem aber die Regelung der Haftung. Denn für diese Form musst du keinen Gesellschaftsvertrag erstellen und unterschreiben, sondern sie entsteht beim Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen für einen geschäftlichen Zweck automatisch. Aber möglicherweise ist – aus vielen Gründen - die GbR die einzig mögliche Rechtsform. Wenn Ihr Vorhaben nämlich boomt und Sie einen fantastischen Jahresumsatz erwirtschaften, müssen Sie sich bei Überschreiten der 250.000 €-Grenze für eine andere Rechtsform entscheiden, was mit deutlich größerem Aufwand verbunden ist als eine GbR Gründung. Hinsichtlich möglicher Haftung bei Schadensersatzklagen von Mandanten oder Verlusten, ist eine GbR einer GmbH unterlegen. Im Unterschied zur Gesellschaftsform der GbR ist die OHG eine Handelsgesellschaft. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR ist eine so genannte Personengesellschaft, für deren Gründung mindestens zwei natürliche Personen erforderlich sind.Die GbR wird dabei mit der erklärten Absicht gegründet, einem … Aus diesem Grund bietet sich die Gründung einer OHG für alle üblichen Handelstätigkeiten an, vom Online- oder Einzelhändler bis zum Vertrieb von Versicherungen. Darüber hinaus ergeben sich umfangreichere formale Voraussetzungen für den Gesellschaftsvertrag (bei der GbR kann dieser mündlich geschlossen werden). Was ist eine GbR? Die Haftung jedes Gesellschafters mit dem kompletten Privatvermögen ist einer der ganz großen Hemmschuhe für die Wahl der Rechtsform GbR. Dann kann man rechtliche Probleme mit seinem Unternehmen vermeiden. Ich kann jetzt die verschiedenen Gewerbe- und Rechtsformen besser verstehen. Hier gelten ähnliche Grundsätze wie für als Einzelperson tätige Freiberufler. GbR für Freiberufler. Entweder kann man eine GbR gründen oder aber auch sich für eine Rechtsform von den Kapitalgesellschaften entscheiden. Für Start-ups ist die GbR Rechtsform daher wenig empfehlenswert. Daher sind die Gesellschafter im Verhältnis zueinander und gegenüber der Gesellschaft zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet.